Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben planungsrechtlich in die Umgebung passt (zum Beispiel anhand eines Bebauungsplans). Danach folgt die Einreichung des Bauantrags mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und das Bauvorhaben auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Erst wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erteilt die zuständige Stelle die Genehmigung. Trotz dieses gemeinsamen Grundmusters unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Hintergrund ist, dass die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) nur als Vorlage dient, während jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung erlassen hat. Das wirkt sich unter anderem darauf aus, wie stark das Genehmigungsverfahren im Detail ausgestaltet ist, welche Anforderungen an die Bauvorlagen gelten und wie bestimmte Vorhaben behandelt werden. Ein wichtiger Punkt für Bauwillige: Nicht alles, was gebaut oder geändert werden soll, läuft zwingend über eine Baugenehmigung. Je nach Bundesland kann es Bereiche geben, in denen Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, oder in denen statt der klassischen Genehmigung ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen ist. Ob und in welchem Umfang das bei Ihrem konkreten Vorhaben greift, hängt damit nicht nur vom Bauvorhaben selbst ab, sondern auch davon, in welchem Bundesland es realisiert wird. Auch organisatorisch können sich Unterschiede zeigen. Dazu zählen etwa die Frage, wer den Bauantrag einreichen darf (bauvorlageberechtigt) und ob die Antragstellung digital möglich ist. Für den reibungslosen Ablauf lohnt es sich daher, frühzeitig die zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland zu berücksichtigen und die dortigen Vorgaben zur Antragserstellung und zum Verfahren zu prüfen. Das Verfahren ist also ähnlich, aber die Regeln im Detail sind landesspezifisch.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Greifswald

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Greifswald. Mecklenburg-Vorpommern hat den EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" selbst entwickelt und federführend ausgerollt.

Zur Digitalen Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern sollten Bauherren früh klären, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob es in den Bereich verfahrensfreier beziehungsweise genehmigungsfreier Vorhaben fällt. Denn der genaue Umfang solcher Ausnahmen kann je nach Art des Vorhabens variieren und sich zudem in der Praxis nach den jeweiligen Umständen richten. Wer Unterlagen einreicht, sollte außerdem die Anforderungen an die Bauvorlagen sorgfältig prüfen und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle einplanen. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen. Eine saubere Einordnung spart Zeit im gesamten Verfahren.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Greifswald.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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